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Ausländerbewilligungen (Beantragung/Verlängerung/Änderung)

Voraussetzungen Information Dauer

B EG/EFTA
mit Erwerb

Arbeitsvertrag
(neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung) Familiennachzug durch Familienangehörige in der Schweiz

5 Jahre

B EG/EFTA
ohne Erwerb

Genügend finanzielle Mittel Schüler/Studenten – Zulassung an eine anerkannte Lehranstalt

5 Jahre

C EG/EFTA

Alte EU-Länder und EFTA
Ununterbrochener Aufenthalt von 5 Jahren Neue EU-Länder
Ununterbrochener Aufenthalt von 10 Jahren

Unbefristet, Kontrollfrist 5 Jahre

C Drittstaaten

Ununterbrochener Aufenthalt von 10 Jahren USA, Kanada, anerkannte Flüchtlinge, Ehegatte Schweizer oder C-Bewilligung
Ununterbrochener Aufenthalt von 5 Jahren

Unbefristet, Kontrollfrist 5 Jahre

L EU/EFTA
mit Erwerb

Arbeitsvertrag (kurzfristiger oder temporärer Erwerb)
neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung Familiennachzug
(neue EU-Länder arbeitsmarktliche Prüfung)

Max. 364 Tage

L EU/EFTA
ohne Erwerb
(Ausbildung, medizinische Behandlung, usw.)

Genügend finanzielle Mittel Schüler/Studenten – Zulassung an eine anerkannte Lehranstalt

Max. 364 Tage

L Drittstaaten
mit Erwerb

Qualifiziertes Fachpersonal, Praktika, Aupair, Stagiaires Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie Bundesamt für Migration

Max. 24 Monate

B Drittstaaten
mit Erwerb

Qualifiziertes Fachpersonal, Kadertransfers
Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie Bundesamt für Migration Familiennachzug durch Ehegatte in der Schweiz

1 Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeit)

Grenzgänger EU/EFTA

Arbeitsvertrag
Wohnsitz in EU/EFTA-Staat
1 x pro Woche an ausländischen Wohnort zurückkehren

5 Jahre
(wenn unterjähriger Arbeitsvertrag oder temporär Erwerb max. 12 Monate)

Grenzgänger Drittstaaten

Arbeitsvertrag
Wohnsitz in der Grenzzone seit > 6 Monate Prüfung durch Amt für Wirtschaft und Arbeit

2 Jahre
(wenn Arbeitsvertrag kürzer, gemäss Vertrag)

Weitere Informationen zu den Ausländerausweisen finden Sie auf: