Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis gibt Auskunft über die Handlungsfähigkeit einer Person. Bei allfälligen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit kann kein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann am Schalter den Einwohnerdiensten persönlich bezogen, telefonisch (Tel. 058 346 92 00), per E-Mail oder via Online-Schalter bestellt werden.