Stimmregister
Im Stimmregister sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr eingetragen, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt. Das Stimmregisterbüro ist zuständig für die Zustellung des Stimm-Materials sowie für die Unterschriftenkontrolle bei Initiativen und Referenden.
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Rechtsgrundlagen
- RB 161.1 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht
- RB 161.11 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht
Auslandschweizer
Für Auslandschweizer des Kantons Thurgau ist der Rechtsdienst der Staatskanzleizuständig und führt das Stimmregister.