Abonnentenwechsel
Wenn Sie ein Abonnent für die Energie- oder Wasser-Abwasserversogung wechseln möchten,
hat das üblicherweise folgende Gründe;
- Adressänderung / Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde
- Werkrechnungsstellung an eine Drittperson
- Wegzug aus unserer Gemeinde
Melden Sie Ihr Anliegen auf jeden Fall rechtzeitig bei uns am Schalter der Einwohnerdienste;
- für eine Adressänderung/Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde,
oder die Werkrechnungsstellung an eine Drittperson ist der Stichtag des Wechsels nötig
sowie bei der Werkrechungsstellung an eine Drittperson deren Einverständis
bringen Sie dazu die letzte Werkrechnung für die Energieversorgung wie auch für die Wasser-Abwasserversorgung mit
Adressänderungen können innerhalb der Gemeinde und Wohnungswechsel an der selben Adresse können Online über www.eumzug.swiss oder schriftlich oder persönlich bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden.
Für Adressänderungen und Wohnungswechsel an der selben Adresse ist gegebenenfalls der Mietvertrag oder eine Bestätigung Untermiete/Eigenheim vorzuweisen
- für den Wegzug aus unsere Gemeinde gehen Sie wie unten beschrieben vor
Für die Abmeldung aus unserer Gemeinde bitten wir Sie, innert 14 Tagen ab Wegzug, Online über www.eumzug.swiss oder persönlich bei uns am Schalter der Einwohnerdienste vorbeizukommen.
Damit wir Ihre neue Adresse erfassen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
SchweizerInnen
- Meldebestätigung (wenn noch vorhanden)
- Reisepass oder Identitätskarte
- Neue Adresse
- Wegzugsdatum
AusländerInnen
- Original Ausländerausweis
- Reisepass oder Identitätskarte
- Neue Adresse
- Wegzugsdatum