Öffentliche Sozialhilfe
Die Sozialdienste / Fürsorgeämter der Wohnsitzgemeinde beraten die Hilfsbedürftigen und prüfen die Berechtigung auf wirtschaftliche Hilfe. Massgebend sind das Sozialhilfegesetz 850.1 , die Sozialhilfeverordnung 850.11 mit Verweis auf die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)