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Öffentliche Sozialhilfe

Die Sozialdienste / Fürsorgeämter der Wohnsitzgemeinde beraten die Hilfsbedürftigen und prüfen die Berechtigung auf wirtschaftliche Hilfe. Massgebend sind das Sozialhilfegesetz 850.1 , die Sozialhilfeverordnung 850.11  mit Verweis auf die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)