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Winterdienst

Im Winter steht unser externer Winterdienst für uns bereit,
um unsere verschneiten Strassen und Trottoirs zu räumen.

Dabei gelten folgende Prioritäten:
1. Hauptstrassen und Trottoirs (bei starkem Schneefall mehrmals)
2. Quartierstrassen und öffentliche Plätze
3. Private Plätze und Zufahrten (für Abonnenten)

Die Mitarbeiter leisten ihre Einsätze nach bestem Wissen und Gewissen, oft zu Unzeiten oder
im Dauereinsatz im Rahmen der verfügbaren Einsatzmittel.
Die Kantonsstrassen werden durch den Winterdienst des Tiefbauamtes des Kantons Thurgau betreut.

Ablage des Schnees
Der weggeräumte Schnee muss vom Winterdienst zwangsläufig deponiert werden.
Gemäss Strassengesetz §39 Abs. 4 haben Anstösser den Schnee zu dulden, der bei der Räumung von Strassen
oder Wegen auf ihr Grundstück gelangt. Wir danken Ihnen vorab für Ihre Toleranz!
Parkieren von Fahrzeugen
Um die Fahrzeuge des Winterdienstes nicht zu behindern, bitten wir Sie, Autos etc. nicht auf der Strasse zu parkieren.
Für Schäden bei der Ausführung der Winterdienstarbeiten lehnt die Gemeinde jede Haftung ab.
Fragen und Anliegen
Bei Fragen und Anliegen bitte direkt an die Gemeindeverwaltung Raperswilen, Sandra Aloe,
Telefon direkt 058 346 92 04, sandra.aloe@raperswilen.ch oder in dringenden Fällen an den Werkdienst Raperswilen,
Herr Ernst Bieri, Tel. 079 561 06 42 wenden.
Der Gemeinderat wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine gute und sichere Fahrt!