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Krankenkassenkontrollstelle

Versicherungspflicht
Jeder Einwohner der Schweiz ist verpflichtet, sich bei einer Krankenversicherung zu versichern. Die Einwohnerdienste kontrollieren die Einhaltung der Versicherungspflicht. Informationen zur Versicherungspflicht erhalten Sie unter diesem externen Link beim Gesundheitsamt des Kantons Thurgau.

Prämienverbilligung
Versicherte in bescheideneren wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten finanzielle Beiträge an die obligatorische Krankenversicherung – die Prämienverbilligung. Die Auszahlung erfolgt seit dem Jahr 2014 direkt an die Krankenkasse der bezugsberechtigten Person.

Betroffene erhalten aufgrund Ihrer Steuerdaten über Vermögen und Einkommen ein Antragsformular zugesandt. Falls Sie den Eindruck haben, anspruchsberechtigt zu sein und kein Formular erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Krankenkassenkontrollstelle der Gemeinde wo Sie am 01.01. des betroffenen Jahres Ihren Wohnsitz hatten.

KVG-Case-Management
Gemäss Art. 64a Abs. 7 des Gesetzes über die Krankenversicherung können die Kantone versicherte Personen, welche die Rechnungen der Krankenkasse (KVG) nicht begleichen, auf einer Liste erfassen. Die Krankenversicherer schieben für diese Versicherten auf Meldung des Kantons die Übernahme der Kosten für Leistungen auf. Für Personen mit einem kantonalen Leistungsaufschub bezahlt die Krankenkasse nur noch Leistungen aufgrund von Notfallbehandlungen. Erst nach Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungen wird der Leistungsaufschub wieder aufgehoben. Im Case-Management wird mit den betroffenen Personen versucht eine Lösung zu finden, damit der Leistungsaufschub wieder aufgehoben werden kann.