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Führen des Finanzhaushalts der Politischen Gemeinde Raperswilen

Die Führung des Finanzhaushalts einer Politischen Gemeinde im Thurgau erfolgt nach dem harmonisierten Rechnungsmodell (HRM2).
Verantwortlich für die Planung, Steuerung und Vermögensverwaltung ist der Gemeinderat,
während das Handbuch zum Rechnungswesen der Gemeinden des Kantons als verbindliche Richtlinie dient. 

Handbuch Rechnungswesen Gemeinden 2025.pdf