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Erstellung, Überwachung und Information der Finanz- und Budgetplanung

Die Erstellung, Überwachung und Information der Finanz- und Budgetplanung im Kanton Thurgau ist eine zentrale Aufgabe,
die sowohl auf kantonaler Ebene als auch in den jeweiligen Politischen Gemeinden durchgeführt wird.

Zuständigkeiten und Organisation

  • Kantonale Ebene: Das kantonale Finanzdepartement und die Abteilung Planung und Controlling sind für das zentrale
    Controlling, die Erstellung des kantonalen Budgets und die kantonale Finanzplanung zuständig.
    Sie beraten den Regierungsrat und die Departemente.

  • Gemeindeebene: Jede Thurgauer Gemeinde verfügt über eine eigene Finanzverwaltung.
    Diese führt den täglichen Finanzhaushalt, erstellt den Jahresabschluss und ist direkt für die
    Erstellung, Überwachung und Information der kommunalen Finanz- und Budgetplanung verantwortlich.

    Kernprozesse der Planung

    • Budgetierung: Detaillierte Planung für das jeweils kommende Jahr.
      Dies beinhaltet die Schätzung aller operativen Ausgaben und Einnahmen sowie Investitionen.

    • Finanzplanung: Rollende, mehrjährige Planung (meist 3 bis 5 Jahre).
      Sie erfasst alle Aufgabenbereiche und soll als Instrument der gestaltenden Aktion dienen,
      um frühzeitig finanzpolitische Massnahmen zu ergreifen.

    • Überwachung und Controlling: Laufender Abgleich zwischen den budgetierten Werten und den
      tatsächlichen Ausgaben (Soll/Ist-Vergleich), um rechtzeitig auf externe Einflüsse
      (z.B. Zins- oder Teuerungsänderungen) reagieren zu können.

    • Information: Jährliche Publikation von Budget-Botschaften und Rechnungsabschlüssen sowie die Information
      der Stimmberechtigten im Vorfeld von Gemeindeversammlungen oder an der Urne