Hundehalter Informationen
Informationen für Hundehalter [pdf, 376 KB]
Kt.TG Meldeformular für kupierte Hunde.pdf
Informationen für Hundehalter
Unter dem Internetlink veterinaeramt.tg.ch finden Sie weitere Informationen.
Meldepflicht bei der Gemeinde
Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halter-wechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Dabei sind nebst Name und Adresse des Halters auch die wichtigsten Angaben zum Hund anzugeben: Name, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Chip-Nummer.
Kennzeichnung des Hundes
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf ausschliesslich von in der Schweiz tätigen Tierärzten vorgenommen werden. Ein im Ausland gechipter Hund muss nach Zuzug vom Ausland von einem in der Schweiz tätigen Tierarzt in AMICUS registriert werden.
Registrierung Ersthundehalter bei AMICUS
Hunde und Halter müssen in einer zentralen Datenbank registriert sein. Das schweizweite Hunderegister betreibt die Identitas AG (AMICUS). Wer zum ersten Mal Hundehalter werden möchte, muss sich vorgängig von der Wohnsitzgemeinde in AMICUS registrieren lassen. Anschliessend werden Ihnen von AMICUS die Benutzerdaten und das Passwort mit der Post oder E-Mail zugestellt.
Registrierung Halterwechsel bei AMICUS (Hund übergeben)
Wer bereits als Hundehalter in AMICUS (früher ANIS) registriert ist und einen neuen Hund übergeben möchte, muss dies selbständig in AMICUS mutieren. Dazu müssen Sie zwingend die AMICUS-Identifikationsnummer sowie Vor- und Nachname des neuen Halters eintragen.
Registrierung Halterwechsel bei AMICUS (Hund übernehmen)
Wer bereits als Hundehalter in AMICUS (früher ANIS) registriert ist und einen neuen Hund übernehmen möchte, muss dies selbständig in AMICUS mutieren. Dazu geben Sie dem bisherigen Halter Ihre AMICUS-Identifikationsnummer bekannt, warten bis dieser den Halterwechsel mutiert hat, loggen sich in AMICUS ein und übernehmen dann den Hund. Bei dieser Gelegenheit können Sie ihm auch einen neuen Namen geben.
Obligatorische Hundeausbildung
Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.
Obligatorische Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.
Bewilligungspflicht potentiell gefährlicher Hunde
Für bewilligungspflichtige Hunde ist im Kanton Thurgau grundsätzlich das Veterinäramt zuständig.
veterinaeramt.tg.ch/tierschutz/haustiere/hundewesen
Wer einen potentiell gefährlichen Hund oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potentiell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung. Diese ist im Voraus einzuholen. Neuzuzüger müssen das Bewilligungsgesuch innert 10 Tagen beim Veterinäramt einreichen. Die Bewilligung basiert auf einer Beurteilung der Wesenssicherheit des Hundes. Mit dem Bewilligungsgesuch sind dem Veterinäramt folgende Unterlagen einzureichen:
Handlungsfähigkeitszeugnis, Wohnsitzbestätigung, Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister, Nachweispapiere über die Herkunft des Hundes und über Kenntnisse im Hundewesen, Police der Haftpflichtversicherung, Passfoto, Mikrochipnummer und Kostenvorschuss CHF 500.–.
Coupierte Hunde
Gemäss Art. 22 Abs. 1 lit a und b der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) ist das Coupieren der Rute und der Ohren bei Hunden verboten. Ebenfalls ist die Einfuhr von Hunden mit coupierten Ohren oder Ruten verboten. Als einzige Ausnahme gilt, wenn der Hund mit einer coupierten Rute bzw. coupierten Ohren als Umsiedlungsgut in die Schweiz eingeführt wird. Es kommt zudem vor, dass Hunde mit verkürzten Ruten geboren werden (sogenannte Stummelruten) oder die Rute und seltener auch Ohren aus medizinischen Gründen gekürzt werden müssen. Wenn die Hundehalter mit solchen Hunden ins Ausland reisen, kann es dazu kommen, dass sie bei der Rückkehr in die Schweiz an der Grenze angehalten werden und der Zoll die Einreise des Hundes allenfalls untersagt. Um dies zu verhindern, können die Hundehalter beim Veterinäramt den Antrag stellen, im Heimtierausweis und in der Hundedatenbank AMICUS bestätigen zu lassen, dass der Hund die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise in die Schweiz erfüllt. Bitte benützen Sie das Meldeformular für kupierte Hunde unter der Internetseite des Veterinäramtes.
veterinaeramt.tg.ch/formulare/formulare-hundewesen
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine pauschale Lenkungsabgabe, welche ohne Gegen-leistung geschuldet ist. Sie wird aber auch verwendet, um die Aufwände zu decken, welche in Zusammenhang mit dem Vollzug des Hundegesetzes entstehen. Die Hundesteuer beträgt in Raperswilen für den ersten Hund CHF 90.–/Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 150.–/ Jahr. Die Hundesteuer ist zahlbar bis Ende April jedes Jahres bzw. innert 30 Tagen nach Rechnungstellung. Falls ein Hund stirbt oder weitergegeben wird, erfolgt von Gesetzes wegen keine Rückerstattung.
Nützliche Links
www.amicus.ch
www.tierimrecht.org
www.skg.ch
www.veterinaeramt.tg.ch
www.tierschutz.com
www.vieta.ch
www.blv.admin.ch
www.stvv.ch
www.skg.ch
www.meinheimtier.ch
Kontakt
Einwohnerdienste Raperswilen, Ifangstrasse 12. 8558 Raperswilen
Telefon 058 346 92 00, sandra.aloe@raperswilen.ch
Checkliste
Vor der Anschaffung
• Sicherstellen, dass der Hund einen Mikrochip trägt
• Obligatorische Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme 3 Mio. Franken
• Registrierung des Hundehalters in AMICUS
Nach der Anschaffung
• Registrierung des Hundes in AMICUS innert 10 Tagen
• Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innert 10 Tagen
• Obligatorische praktische Hundeerziehungskurse innert einem Jahr nach Übernahme des Hundes
Übergabe, Übernahme, Ausfuhr ins Ausland oder Todesfall
• Selbständige Mutation in AMICUS innert 10 Tagen
• Meldung Gemeinde innert 10 Tagen
Allgemein
• Den Hund sicher und verantwortungsbewusst halten, so dass weder
Menschen oder andere Tiere gefährdet oder belästigt werden
• Orte mit Zutrittsverbot oder genereller Leinenpflicht beachten
• Hundekot korrekt beseitigen
• Hundesteuer jährlich bezahlen bis spätestens Ende April