Führen des Steuerregister
Im Kanton Thurgau wird das Steuerregister dezentral geführt.
Für die Führung des Registers, den Versand der Steuerformulare und den Steuerbezug natürlicher Personen sind primär
die jeweiligen Gemeindesteuerämter verantwortlich.
Für die Führung des Registers, den Versand der Steuerformulare und den Steuerbezug natürlicher Personen sind primär
die jeweiligen Gemeindesteuerämter verantwortlich.
Die wichtigsten Informationen zum Führen und Einsehen des Registers:
Aufgaben der Gemeindesteuerämter
Die kommunalen Steuerämter übernehmen im Auftrag der Kantonale Steuerverwaltung Thurgau unter anderem folgende Aufgaben:
- Registerführung: Laufende Nachführung der Steuerdaten natürlicher Personen.
- Veranlagungsvorbereitung: Formelle Prüfung der eingereichten Steuererklärungen und Mitwirkung bei der Veranlagung.
- Steuerbezug: Erstellen der Steuerrechnungen, Fristerstreckungen, Stundungen und Mahnwesen.